Ausgangslage
Das Areal des Militärflugplatzes in Buochs befindet sich immer mehr im Umbruch. Durch die veränderte Nutzung und Klassifizierung des Flugplatzes Buochs in eine «Sleeping Base» konnte die Genossenkorporation Buochs die für den Flugbetrieb nicht mehr benötigten Flächen von der Armasuisse zurückkaufen. Für die Modernisierung des zivilen Flugplatzes Buochs haben sich die Korporationen Buochs, Ennetbürgen und Stans sowie der regierungsrätliche Projektausschuss anschliessend einstimmig dafür entschieden, die künftige Ausrichtung, Nutzung und Situierung des Flugplatzes in südlicher Richtung ab der Hauptpiste, auf dem Gemeindegebiet von Buochs vorzusehen. Dabei ist geplant, die Zone für öffentliche Zwecke sowie das Siedlungserweiterungsgebiet im SIL-Perimeter einer Industriezone und Sondernutzungszone Flugplatz zuzuweisen, damit auf dem Flugplatzareal ein neues Arbeitsgebiet geschaffen werden kann, um Gewerbe- und Industriebetriebe anzusiedeln. In der Sondernutzungszone Flugplatz sollen Gewerbe-und Industriebetriebe sowie Dienstleistungsbetriebe angesiedelt werden, welche vorwiegend mit dem Flugbetrieb in Zusammenhang stehen.
Diesem Gebiet fällt daher für die Weiterentwicklung des Flugplatzes respektive Ansiedlung neuer Aviatik-Betriebe eine wichtige Rolle zu. Aber auch für Gewerbe- und Industriebetriebe ohne direkten Bezug zur Aviatik bietet das Gebiet Entwicklungsmöglichkeiten. Dementsprechend wurde dieses Areal, in der am 10. Januar 2018 vom Bund genehmigten Richtplanüberarbeitung, als kantonaler Entwicklungsschwerpunkt Arbeiten Gebiet Fadenbrücke festgelegt.
Damit die Zone für öffentliche Zwecke in eine Industriezone umgezont werden kann, muss eine genügende Erschliessung des Areals sichergestellt werden. Die heutige Erschliessung ist für die geplante Nutzungserweiterung nicht mehr ausreichend. Die bestehende, einspurige Fadenbrücke hat z.B. eine maximale Nutzlast von acht Tonnen und die Fahrzeughöhe ist auf 3.80 m begrenzt. Bereits heute bestehen daher Nutzungseinschränkungen für die Industrie sowie die Landwirtschaft, was einige landwirtschaftliche Fahrzeuge dazu zwingt, einen Umweg durch das Dorf über die Flurhofstrasse zu fahren. Der zu erwartende Zubringerverkehr für das Entwicklungsgebiet übersteigt auch die Kapazität der bestehenden Gemeindestrasse (Fadenbrücke) und jene der Brücke umso mehr. Hinzu kommt, dass die Zufahrt via Ennetbürgen über die Herdernstrasse durch einen Erschliessungsvorbehalt nur beschränkt zugelassen ist. Die Erschliessung für das neue Arbeitsgebiet muss somit den künftigen Ansprüchen entsprechend konzipiert, geplant und ausgebaut werden.
Die Erschliessung Fadenbrücke und Flugplatzareal Buochs sieht den Bau eines Kreisels auf der Stanserstrasse, eine neue Brücke über die Engelberger Aa und die Anpassung der bestehenden Gemeindestrasse (Fadenbrücke) vor. Im nachfolgenden Kapitel wird das Strassenbauprojekt im Detail vorgestellt.